Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden Maßnahmen als Jahresantrag 2022
zur Städtebauförderung anzumelden.
Die
angemeldeten Maßnahmen sind in der Haushaltsplanung entsprechend vorzusehen.
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden Maßnahmen als Jahresantrag 2022
zur Städtebauförderung anzumelden.
Die
angemeldeten Maßnahmen sind in der Haushaltsplanung entsprechend vorzusehen.