Beschluss:
1. Der Gemeinderat Memmelsdorf genehmigt die bauliche Änderung zur Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes sowie zur Erneuerung der Flutlichtanlage gem. § 6 Nr. 2 des Mietvertrages.
2. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag nach den Voraussetzungen des BSLV um 26 Jahre zu verlängern.