Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen für:
• Dachform
• Dachneigung Wohnhaus
• Dachneigung Garage
• Dacheindeckung
• Vollgeschosse
• Baugrenzenüberschreitung im nord-westlichen Bereich
• Garagenstandort
werden befürwortet.