Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zur Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Klassen- und Fachräume an den gemeindlichen Schulen im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021“ zu tätigen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind als „außerplanmäßige Ausgabe“ festzusetzen.