Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

Die Gemeinde Memmelsdorf verzichtet auf das Wiederkaufsrecht aus der Notarurkunde Nr. 830/1977 gemäß Ziffer IX. unter der Bedingung, dass der Gemeinde Memmelsdorf gegenüber dem neuen Eigentümer (Sportclub Memmelsdorf) das gleiche Wiedererwerbsrecht gemäß der genannten Urkunde eingeräumt wird.