Beschluss:
1.
Die
Gemeindewerke Memmelsdorf in der bisherigen Rechtsform eines Eigenbetriebes
gem. Eigenbetriebsverordnung werden zum 01.01.2022 als kostenrechnende
Einrichtungen in den kameralen Haushalt der Gemeinde Memmelsdorf überführt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, alle hierfür notwendigen Maßnahmen einschließlich
der Rückführung der Finanzausstattung umzusetzen und der Anzeigepflicht gegenüber
dem Landratsamt Bamberg als Rechtsaufsichtsbehörde gem. Art. 96 GO
nachzukommen.