Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Memmelsdorf begrüßt grundsätzlich die innerörtliche Nachverdichtung mit Wohnbebauung sofern sich das Bauwerk in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

In Bezug auf die aus dem Antrag hervorgehenden Informationen (Baufeld, Nutzungsart) kann das gemeindliche Einvernehmen bei gleichlautender Genehmigungsplanung in Aussicht gestellt werden. Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist zu beachten.

Im Rahmen der abschließenden Antragsbearbeitung sind die bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen von der unteren Bauordnungsbehörde am Landratsamt Bamberg zu definieren.