Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, den ersatzlosen Rückbau der Treppenanlage zwischen
Kellerstraße und Pfarrer-Karl-Straße in die Wege zu leiten. Die Grundfläche der
Treppenanlage ist nach erfolgtem Rückbau zu entsiegeln und naturnah anzulegen.