Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, unter
Berücksichtigung der genannten Inhalte und unter Einbezug des Bau-, Umwelt- und
Verkehrsausschusses eine Freiflächengestaltungssatzung zu erarbeiten und dem
Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
Diese Satzung soll für das gesamte
Gemeindegebiet der unbebauten Flächen bebauter Grundstücke und für die
Begrünung baulicher Anlagen gelten.