Beschluss: mehrere Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Memmelsdorf

für das

Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                15.520.900,00 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    5.038.100,00 €

ab.


2. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Memmelsdorf für das Haushaltsjahr 2021 wird


im Erfolgsplan                       in den Erträgen auf                                              2.498.818,01 €
                                               in den Aufwendungen auf                                   2.531.498,96 €
                                                                                                                                  -32.680,95 €
und
im Vermögensplan               mit Einnahmen                                                     2.925.558,29 €
                                               mit Ausgaben                                                       2.925.558,29 €
festgesetzt.

§ 2

1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde wird auf 0 € festgesetzt.

2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs Gemeindewerke wird auf 1.550.000 € festgesetzt.

 

§ 3

1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.261.500 Euro festgesetzt.

2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Eigenbetriebs Gemeindewerke werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nachfolgend festgesetzt:
1. für den Haushalt der Gemeinde Memmelsdorf                                            2.500.000€
2. für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke mit                  416.000 €

 


 

 

§ 5

Der Stellenplan der Gemeinde wird entsprechend der Anlage gefasst.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Memmelsdorf, den

Gemeinde Memmelsdorf

 

 

Gerd Schneider

Erster Bürgermeister

 

 

 

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Memmelsdorf (Hebesatzsatzung) vom 17.12.2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

a)      für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                 370 v. H.

b)      für die Grundstücke (B)                                                                             370 v. H.

 

2.         Gewerbesteuer                                                                                                    370 v. H.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 21  Nein 0 

 


 

Beschluss 2:

 

Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist über den Finanzplan ein gesonderter Beschluss zu erlassen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes für die nächsten drei Jahre, die dem Haushaltsjahr folgen.

 

Der Finanzplan der Gemeinde Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

2022

15.310.000 €

4.755.000 €

2023

15.458.000 €

6.119.000 €

2024

15.569.000 €

6.537.000 €

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 19  Nein 2 

 

 

Beschluss 3:

 

Der Finanzplan der Gemeindewerke Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:

 

2022

2.007.000 €

2023

3.680.000 €

2024

1.195.000 €

2025

1.332.000 €

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 19  Nein 2