Haushaltssatzung
der Gemeinde Memmelsdorf
für das
Haushaltsjahr
2021
Aufgrund der
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
1. Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 15.520.900,00
€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.038.100,00
€
ab.
2. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Memmelsdorf für
das Haushaltsjahr 2021 wird
im Erfolgsplan in
den Erträgen auf 2.498.818,01
€
in
den Aufwendungen auf 2.531.498,96
€
-32.680,95
€
und
im Vermögensplan mit
Einnahmen 2.925.558,29
€
mit
Ausgaben 2.925.558,29
€
festgesetzt.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der
Gemeinde wird auf 0 € festgesetzt.
2. Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des
Eigenbetriebs Gemeindewerke wird auf 1.550.000 € festgesetzt.
§ 3
1. Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.261.500 Euro
festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
des Eigenbetriebs Gemeindewerke werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird nachfolgend festgesetzt:
1. für den Haushalt der Gemeinde Memmelsdorf 2.500.000€
2. für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke mit 416.000
€
Der Stellenplan der Gemeinde wird entsprechend der Anlage gefasst.
§ 6
Diese Haushaltssatzung
tritt Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Memmelsdorf,
den
Gemeinde
Memmelsdorf
Gerd Schneider
Erster Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern wurden in der Satzung über die Festsetzung der
Realsteuerhebesätze der Gemeinde Memmelsdorf (Hebesatzsatzung) vom 17.12.2020
wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 370 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 370
v. H.
2.
Gewerbesteuer 370
v. H.
Einstimmig
beschlossen
Ja
21 Nein 0
Beschluss 2:
Gemäß VV Nr. 2 zu § 24 KommHV ist über den Finanzplan ein gesonderter Beschluss zu erlassen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sowie des Vermögenshaushaltes für die nächsten drei Jahre, die dem Haushaltsjahr folgen.
Der Finanzplan der Gemeinde Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:
|
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
2022 |
15.310.000 € |
4.755.000 € |
2023 |
15.458.000 € |
6.119.000 € |
2024 |
15.569.000 € |
6.537.000 € |
Mehrheitlich
beschlossen
Ja
19 Nein 2
Beschluss 3:
Der Finanzplan der Gemeindewerke Memmelsdorf wird in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgesetzt:
2022 |
2.007.000 € |
2023 |
3.680.000 € |
2024 |
1.195.000 € |
2025 |
1.332.000 € |
Mehrheitlich
beschlossen
Ja
19 Nein 2