Beschluss:
Bei gleichlautendenden Bauantragsunterlagen kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist zu beachten.
Beschluss:
Bei gleichlautendenden Bauantragsunterlagen kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.
Die gemeindliche Stellplatzsatzung ist zu beachten.