Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen wird befürwortet. Da aufgrund der offenen Bauweise die Sichtverhältnisse weiterhin gegeben sind, wird ebenso die Befreiung für den Stauraum vor dem Carport befürwortet.

Über die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit in Hinblick auf die Überschreitung der Grenzbebauung entscheidet das Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde.