Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen wird befürwortet.

Über die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit in Hinblick auf die Überschreitung der Grenzbebauung entscheidet das Landratsamt Bamberg als untere Bauaufsichtsbehörde.