Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/GOPs)
mit der Bezeichnung „Kellerberg“.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Weichendorf in der Gemarkung
Weichendorf. Der räumliche Geltungsbereich des BBPs/GOPs wird
im Norden durch die
Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nrn.) 146/3 (Straße „Keller-
berg“), 136/3
(Privatgrundstück mit Wohngebäude, Nebenanlagen und Gartenflä-
chen) und 137 (Fläche für die
Landwirtschaft),
im Süden durch die
Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 146/3 (Straße „Kellerberg“), 134 (Privat-
grundstück mit
Wohngebäude, Nebenanlagen und Gartenflächen) und 134/2 (Mi
chelsberger Weg),
im Westen durch die
Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 227/2, 228, 136/3 (alles Privatgrundstücke
mit Wohngebäuden,
Nebenanlagen und Gartenflächen), 227/3 (Straße „Hoher
Rain“) und 146/3
(Straße „Kellerberg“) sowie
im Osten durch die
Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 131, 131/3, 131/1, 134/1 (alles Privatgrund-
stücke mit
Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen) und 131/2 (rückwär-
tige
Grundstückserschließung)
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Weichendorf
voll- und teilflächig (TF):
Fl.-Nrn. 134/3, 134/5, 134/7, 135, 135/1, 136, 136/1, 136/2, 136/4 und
146/3 (TF).
Die Geltungsbereichsflächen sind als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4
Abs.1 und 2 BauNVO zu entwickeln, inkl. der dafür notwendigen,
verkehrstechnischen Erschließungsinfrastruktur.
Durchzuführen ist das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung verzichten zu können, ist kein Gebrauch zu machen.
GR Achatzy pers. beteiligt