Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/GOPs) mit der Bezeichnung „Kellerberg“.

 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Weichendorf in der Gemarkung Weichendorf. Der räumliche Geltungsbereich des BBPs/GOPs wird

 

im Norden       durch die Grundstücke mit den Flur - Nummern (Fl.-Nrn.) 146/3 (Straße „Keller-

berg“), 136/3 (Privatgrundstück mit Wohngebäude, Nebenanlagen und Gartenflä-

chen) und 137 (Fläche für die Landwirtschaft),

 

im Süden         durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 146/3 (Straße „Kellerberg“), 134 (Privat-

grundstück mit Wohngebäude, Nebenanlagen und Gartenflächen) und 134/2 (Mi

chelsberger Weg),

 

im Westen       durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 227/2, 228, 136/3 (alles Privatgrundstücke

mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen), 227/3 (Straße „Hoher

Rain“) und 146/3 (Straße „Kellerberg“) sowie

 

im Osten         durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 131, 131/3, 131/1, 134/1 (alles Privatgrund-

stücke mit Wohngebäuden, Nebenanlagen und Gartenflächen) und 131/2 (rückwär-

tige Grundstückserschließung)

 

 

 

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Weichendorf voll- und teilflächig (TF):

Fl.-Nrn. 134/3, 134/5, 134/7, 135, 135/1, 136, 136/1, 136/2, 136/4 und 146/3 (TF).

 

Die Geltungsbereichsflächen sind als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Abs.1 und 2 BauNVO zu entwickeln, inkl. der dafür notwendigen, verkehrstechnischen Erschließungsinfrastruktur.

 

Durchzuführen ist das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung verzichten zu können, ist kein Gebrauch zu machen.


GR Achatzy pers. beteiligt