Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird bei gleichlautender Planeinreichung in Aussicht gestellt. Die erforderlichen Befreiungen für Hauptfirstrichtung; Dachform; Dachneigung; Dacheindeckung; Dachgestaltung der Garage und die Anzahl der Vollgeschosse werden befürwortet.
Die Stellplätze sind gem. der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.