Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von Stützmauern an der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze in einer Höhe von 1,50 m wird nicht erteilt. Bei einer Reduzierung der Höhe der Stützmauern auf max. 1,00 m über Geländeoberkante (Bezugspunkt: natürliches Gelände auf den Nachbargrundstücken Fl.Nr. 213/13 und 213/9) wird dem Antrag stattgegeben.