Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Das durch den Antrag auf Vorbescheid angefragte Grundstück (Flurnummer 731, OT Schmerldorf, Gemarkung Kremmeldorf) befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Die Erschließung ist aktuell nicht gesichert (weder mit Versorgungsmedien noch straßenseitig). Das Grundstück grenzt zudem nicht direkt an die öffentliche Erschließungsstraße an!

Eine Bebauung des angefragten Grundstückes kann grundsätzlich erst nach Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen.

Derzeit ist von Seiten der Gemeinde Memmelsdorf weder die Aufstellung eines Bebauungsplanes noch die Erschließung der Fläche vorgesehen.