Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der
Grundsteuer A auf 370 v.H.
Grundsteuer B auf 370 v.H.
Gewerbesteuer auf 370 v.H.
Einstimmig
beschlossen
Ja
20 Nein 0
Beschluss 2:
Der Gemeinderat beschließt die
Satzung
über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
der Gemeinde Memmelsdorf
(Hebesatzsatzung)
Aufgrund § 25 Abs.
1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und 2 Gewerbesteuergesetz i. V. m.
Art. 22 Abs. 2 und 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und Art. 18 Kommunalabgabengesetzes
erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende Hebesatzsatzung:
§ 1 Erhebungsgrundsätze
Die Gemeinde
Memmelsdorf erhebt
a) von dem in ihrem Gebiet liegenden
Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b) eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften
des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze)
für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
A)
für
die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A) 370
v. H.
B)
für
die bebauten und unbebauten Grundstücke
(Grundsteuer B) 370 v. H.
2.
Gewerbesteuer 370
v. H.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt
mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Memmelsdorf,
………………………..
Gemeinde
Memmelsdorf
Gerd Schneider
Erster
Bürgermeister