Beschluss: mehrere Beschlüsse

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss 1:

 

Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der

 

Grundsteuer A auf                  370 v.H.

Grundsteuer B auf                  370 v.H.

Gewerbesteuer auf                 370 v.H.

 

Einstimmig beschlossen

Ja 20  Nein 0 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Gemeinderat beschließt die

 

 

Satzung

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

der Gemeinde Memmelsdorf

(Hebesatzsatzung)

 

 

 

Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und 2 Gewerbesteuergesetz i. V. m. Art. 22 Abs. 2 und 23 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und Art. 18 Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Memmelsdorf folgende Hebesatzsatzung:

 

 

§ 1 Erhebungsgrundsätze

 

Die Gemeinde Memmelsdorf erhebt

 

a)    von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

b)    eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

 

§ 2 Hebesätze

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

A)   für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

(Grundsteuer A)                                                                            370 v. H.

           

 

B)   für die bebauten und unbebauten Grundstücke

(Grundsteuer B)                                                                            370 v. H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                   370 v. H.

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Memmelsdorf, ………………………..

 

Gemeinde Memmelsdorf

 

 

 

Gerd Schneider

Erster Bürgermeister