Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen für Baugrenzenüberschreitung, Dachneigung, Zahl der Vollgeschosse sowie die Grundstückszufahrt werden befürwortet. Stellplätze sind gemäß der aktuell geltenden Stellplatzsatzung nachzuweisen.