Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Über die Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Über die Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.