Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden Maßnahmen als Jahresantrag 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.
Die angemeldeten Maßnahmen sind in der Haushaltsplanung entsprechend vorzusehen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden Maßnahmen als Jahresantrag 2021 zur Städtebauförderung anzumelden.
Die angemeldeten Maßnahmen sind in der Haushaltsplanung entsprechend vorzusehen.