Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen wird befürwortet.
Über die Abweichung der Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen wird befürwortet.
Über die Abweichung der Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.