Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche Befreiung für die Überschreitung der Baugrenzen wird befürwortet.

Über die Abweichung der Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde.