Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden
Maßnahmen als Jahresantrag 2019 zur Städtebauförderung anzumelden.
Die angemeldeten Maßnahmen sind in der
Haushaltsplanung entsprechend vorzusehen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden
Maßnahmen als Jahresantrag 2019 zur Städtebauförderung anzumelden.
Die angemeldeten Maßnahmen sind in der
Haushaltsplanung entsprechend vorzusehen.