Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/ GOPs)
mit der Bezeichnung „Am Weingarten“.
Der räumliche Geltungsbereich des BBPs/GOPs wird
im
Norden durch die Grundstücke der
Gmkg. Memmelsdorf mit den Fl.-Nrn. 250 und 250/4 (jeweils Wohnbauflächen mit
Wohnhaus, Nebenanlagen und Garten) und 250/16 (Wohnbaufläche, bisher unbebaut)
im
Süden durch die Grundstücke mit
den Fl.-Nrn. 252 und 252/1 (Gmkg. Memmelsdorf, Wohnbebauung mit Nebenanlagen
und Gartenfläche),
im
Westen durch die Grundstücke mit
den Fl.-Nrn. 239/5, 239/2 und 239/7 (Gmkg. Memmelsdorf, Wohnbebauung mit
Nebenanlagen und Gartenfläche) sowie
im
Osten durch das Grundstück der
Gmkg. Memmelsdorf mit der Fl.-Nr. 248/2 (Ortsstraße „Am Weingarten“)
begrenzt.
Der Geltungsbereich des BBPs/GOPs beinhaltet jeweils vollflächig die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.-Nrn.) der Gemarkung (Gmkg.) Memmelsdorf
Fl.-Nrn. 251 und 252/3
Es ist geplant, das Gebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ mit dazugehöriger Erschließung auszuweisen.
Das Bauleitplanverfahren ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen. Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB verzichten zu können, ist Gebrauch zu machen.