Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Memmelsdorf fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/ GOPs) mit der Bezeichnung „Am Weingarten“.

Der räumliche Geltungsbereich des BBPs/GOPs wird

im Norden         durch die Grundstücke der Gmkg. Memmelsdorf mit den Fl.-Nrn. 250 und 250/4 (jeweils Wohnbauflächen mit Wohnhaus, Nebenanlagen und Garten) und 250/16 (Wohnbaufläche, bisher unbebaut)

im Süden           durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 252 und 252/1 (Gmkg. Memmelsdorf, Wohnbebauung mit Nebenanlagen und Gartenfläche),

im Westen         durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 239/5, 239/2 und 239/7 (Gmkg. Memmelsdorf, Wohnbebauung mit Nebenanlagen und Gartenfläche) sowie

im Osten           durch das Grundstück der Gmkg. Memmelsdorf mit der Fl.-Nr. 248/2 (Ortsstraße „Am Weingarten“)

begrenzt.

Der Geltungsbereich des BBPs/GOPs beinhaltet jeweils vollflächig die Grundstücke mit den Flurnummern (Fl.-Nrn.) der Gemarkung (Gmkg.) Memmelsdorf

Fl.-Nrn. 251 und 252/3

Es ist geplant, das Gebiet als „Allgemeines Wohngebiet“ mit dazugehöriger Erschließung auszuweisen.

Das Bauleitplanverfahren ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen. Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB verzichten zu können, ist Gebrauch zu machen.