Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt
dazu wie folgt:
Das Gewerbegebiet Ost II wurde auf Grundlage des rechtkräftigen
Bebauungsplans von 2009 errichtet. In diesem Zusammenhang wurde in Abstimmung
mit dem Wasserwirtschaftsamt und der Unteren Wasserbehörde das seinerzeit im
Gebiet liegende Überschwemmungsgebiet neu ermittelt. Somit besteht
grundsätzlich ausreichender Hochwasserschutz.
Mit der aufliegenden Planänderung, die lediglich die Verkaufsfläche
ändert, entsteht weder ein neues Baurecht, noch werden Baugrenzen geändert oder
die Grundflächenzahl.