Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderlichen Befreiungen werden befürwortet.

Über die Zulässigkeit der Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung in Bezug auf die Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.