Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Die erforderliche Befreiung wird befürwortet. Über die Zulässigkeit der Abweichung von den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung in Bezug auf die Abstandsflächen entscheidet das Landratsamt Bamberg als Untere Bauaufsichtsbehörde.