Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Im Flächennutzungsplan sind
nur übergeordnete Straßenflächen dargestellt. Dennoch wird im Rahmen einer
redaktionellen Ergänzung die Linienführung der Privatstraße in den
Flächennutzungsplan übernommen, in der Planzeichenerklärung jedoch nicht
gesondert aufgeführt.