Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
und verweist auf den weiterhin gültigen Beschluss vom 25.07.2018. Aufgrund
einer mittlerweile durchgeführten Vorabbemessung wurde ein Regenrückhaltebecken
innerhalb der Ausgleichsflächen (nördlich des eigentlichen Plangebietes) mit
flachen naturnahen Böschungen in die Planungen übernommen. Der erforderliche
Antrag auf die wasserrechtliche Erlaubnis wird zu gegebener Zeit entsprechend
beantragt.