Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Hinweis bzgl. der
ausschließlichen Verwendung von autochthonem Saatgut für extensives Grünland
wird in den Verbindlichen Festsetzungen sowie in der Begründung zum
Bebauungsplan redaktionell ergänzt.
Für
die geplante Streuobstwiese wird in der Begründung sowie im Planteil bereits
auf die Verwendung hochstämmiger Obstgehölze verwiesen. Weitere Ergänzungen
sind daher nicht erforderlich. Der Hinweis zur Abstimmung mit der Kreisfachberatung
für Gartenbau und Landschaftspflege (Herrn Hoff) wird zur Kenntnis genommen.
Der
Hinweis bzgl. der Grünland- bzw. Wiesen-/Weidennutzung (jährlich 5-20% aus der
Nutzung nehmen), der Schnitthöhe (mind. 8 cm) und des zu verwendenden Mähwerks
(Messermähwerk, Kreiselmähwerk ist unzulässig) wird in der Begründung zum
Bebauungsplan redaktionell ergänzt.
Des Weiteren verweist der Gemeinderat auf die
weiterhin gültigen Beschlüsse vom 25.07.2018.