Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird bei gleichlautender Planeinreichung in Aussicht gestellt. Die erforderlichen Befreiungen werden befürwortet. Die Stellplätze sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird bei gleichlautender Planeinreichung in Aussicht gestellt. Die erforderlichen Befreiungen werden befürwortet. Die Stellplätze sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen.