Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Gemeinde verweist in Zusammenhang mit
dem angesprochenen Linksabbiegerstreifen auf den Beschluss vom 25.07.2018, der
weiterhin vollinhaltlich gilt. Die Regelungen zum Bau des Linksabbiegerstreifens
erfolgen im Rahmen einer Erschließungsvereinbarung.